Dank den neuen Gesetzesbestimmungen ist es heutzutage sehr einfach, eine Verbrauchergemeinschaft wie zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus zu erstellen. Mit dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) tritt die Verbrauchergemeinschaft gegenüber dem Netzbetreiber als ein einziger Kunde auf. Die Abrechnung erfolgt dann unter den einzelnen Verbrauchern innerhalb der Gemeinschaft.
Damit Sie hier keine komplizierten Auslesungen und Abrechnungen erstellen müssen, können wir Ihnen professionell unter die Arme greifen.
Mit unserem Partner Blockstrom AG haben wir die erste Verbrauchergemeinschaft mit eigener Abrechnung realisiert. Dieses Mehrfamilienhaus in Olten wurde im Jahre 2018 totalsaniert. Dabei hat sich der Eigentümer für eine Flachdach Solaranlage entschieden. Damit der Strom hauptsächlich in diesem MFH verbraucht werden kann, wurde eine ZEV gegründet. Es wurden insgesamt 8 Zähler der Firma Blockstrom AG und 1 Zähler des ortsansässigen Elektrizitätswerkes verbaut.
Die 8 Zähler der Blockstrom AG wurden für 1 x PV Anlage, 1x Allgemeinstrom und 6 x Mietwohnungen installiert. Alle Zähler des ZEF können dank einem Portal der Firma Blockstrom AG in einfachster weise direkt an die Vermieter abgerechnet werden. Gegenüber dem Elektrizitätswerk ist der Eigentümer des MFH der einzige Kunde und zahlt eine Stromrechnung für den gesamten Verbrauch des Hauses, d.h. der Verbrauchergemeinschaft.
Durch Die Umsetzung des ZEV kann in diesem Mehrfamilienhaus 80% bis 90% des erzeugten Solarstromes direkt im Haus verbraucht werden. Als Eigentümer eines MFH profitieren Sie vom direkten Verkauf des Solarstrom an die Mieter zum Preis von Mixstrom. So wird die Anlage in kürzester Zeit amortisiert.
Als attraktives Argument zur Vermietung Ihrer Liegenschaften können Sie Ihren Mietern günstigen Solarstrom zum Preis von herkömmlichem Mixstrom anbieten. Dies ist für alle Beteiligten eine Win-Win Situation.